Vereinfachung der ISOS-Anwendung
Am 19. Februar 2026 eröffnete der Bundesrat die Stellungnahme zur Revision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV).
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsänderungen nehmen die wichtigsten Ergebnisse des 2025 durchgeführten «Runden Tischs zum ISOS», an dem sich auch das Netzwerk Kulturerbe Schweiz eingebracht hat, sowie verschiedener parlamentarischer Vorstösse auf
Durch die Schärfung der Erhaltungsziele (E-VISOS Art. 9 Abs. 4 lit. b und c) und die Konkretisierung der Direktanwendung (E-VISOS Art. 10 Abs. 1bis) sowie die klarere Definition der kantonalen und kommunalen Berücksichtigungspflicht (E-VISOS Art. 11) wird Rechts- und Planungssicherheit geschaffen, wodurch auch das ISOS als Instrument gestärkt wird. Die Anpassung der Raumplanungsverordnung E-RPV Art. 32b, Ab. 1 lit. B und Absatz 2 klärt die Berücksichtigungspflicht beim Bau von Solaranlagen im Bereich geschützter Ortsbilder.
Das Netzwerk Kulturerbe Schweiz unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen des VISOS und des RPV vollumfänglich. Ganz besonders begrüssen wir die praxisnahe und rasche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Lösungsansätze des «Runden Tisches ISOS». Mit gezielten Anpassungen in den zwei Verordnungen wird die Situation für alle Akteure rasch verbessert – unnötig langwierige Diskussionen und Unsicherheiten aufgrund einer Gesetzesänderung werden vermieden.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 18. Mai 2026.
Stellungnahme des Netzwerks Kulturerbe Schweiz (27.4.2026)
Musterstellungnahme des Netzwerks Kulturerbe Schweiz (1.4.2026)