Vernehmlassung
Änderung der Raumplanungsverordnung
21. August 2024
Die Anpassung der Raumplanungsverordnung betrifft im Wesentlichen die Erreichung der Stabilisierungsziele, den Bereich Planung und Bau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen (Solarenergie) sowie die Thematik von Ersatzbauten ausserhalb der Bauzonen.
Für die Belange der Baukultur und damit auch mit Bedeutung für Ortsbilder und Kulturerbe sind der 3. Abschnitt (Art. 32) und der 4. Abschnitt (Art. 33).
Stellungnahme der NIKE (21.08.2024)