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Vernehmlassung

Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)

30. September 2024

Die geplanten Anpassungen des Elektrizitätsgesetzes betreffen in erster Linie die Verteilleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 220 kW. Neue Leitungen sollen grundsätzlich als Freileitungen erstellt werden. Erdverlegungen sin nur im Bereich des Bundesinventars schützenswerter Landschaften (BLN) erlaubt (Art. 15b. Abs 1 und 1bis Best. c.). Ferner soll die Realisierung von Anlagen des Stromübertragungsnetzes grundsätzlich anderen nationalen Interessen vorgehen (Art. 15d Abs. 2 Ziff. 5). Ebenso ist vorgesehen, dass bei Differenzen zwischen den verschiedenen Fachstellen des Bundes auf das bundesinterne Bereinigungsverfahren verzichtet werden soll (Art. 16g Abs. 1).

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen betreffen alle Bundesinventare sowie das wichtige Instrument der Interessensabwägung und sind daher auch für die Belange des Kulturerbes von erheblicher Tragweite.

Stellungnahme der NIKE (30.09.2024)
Musterstellungnahme der NIKE (30.09.2024)