Vernehmlassung und parlamentarische Beratung des Entlastungspakets 2027
Der Bund erwartet für die kommenden Jahre ein strukturelles Defizit, weshalb der Bundesrat 2025 ein umfangreiches Sparpaket geschnürt hat. Die vorgesehenen Sparmassnahmen betreffen auch die Baukultur und das Kulturerbe.
Auch für die Jahre 2026 bis 2028 erwartet der Bund strukturelle Finanzierungsdefizite. Nicht zuletzt die steigenden Ausgaben für Verteidigung oder auch im Bereich der Sozialversicherungen (13. AHV-Rente) belasten das Bundesbudget. Um Entlastungsmöglichkeiten zu evaluieren, hat der Bundesrat im Frühjahr 2024 eine Überprüfung der Massnahmen und Subventionen angestossen. Diese stand unter der Federführung von Serge Gaillard, dem ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Im Abschlussbericht der Untersuchung wurden zahlreiche Massnahmen zur Entlastung der Bundesfinanzen vorgeschlagen. Basierend auf diesem Bericht hat der Bundesrat ein Entlastungspaket geschnürt, das auch Einsparungen im Bereich der Baukultur und der Kulturpflege vorsieht. Im Bereich Baukultur sollen die Ausgaben bis 2030 auf dem in der Wintersession vom Parlament bereits für 2025 beschlossenen, im Vergleich zur Vorlage des Bundesrats um drei Millionen Franken gekürzten Betrag eingefroren werden. Ferner sollen Bundesmittel für die Weiterbildung von Fachpersonen wegfallen. Ebenso soll im Zivildienstgesetz die Möglichkeit zur Unterstützung von Projekten zur Kulturgütererhaltung gestrichen werden.
Seit dem 29. Januar 2025 läuft dazu die Vernehmlassung. Spätester Einreichungstermin ist der 5. Mai 2025. Das Netzwerk Kulturerbe Schweiz stellt auf seiner Website eine Musterstellungnahme zur Verfügung. Das Sparpaket wird in der Wintersession 2025 im Parlament behandelt.